Stand: August 2026
§ 1 Geltungsbereich und Begriffe
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über immobilienbezogene Dienstleistungen – insbesondere Nachweis und Vermittlung von Gelegenheiten zum Abschluss von Kauf- und Mietverträgen sowie damit verbundene Beratung – zwischen der SP Immobilien Company, Inhaberin Sophie Paus, Domitianstraße 6, 60435 Frankfurt am Main (nachfolgend „Anbieterin“) und ihren Auftraggebern.
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Anbieterin ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(4) Individuell getroffene Vereinbarungen im jeweiligen Auftrag gehen diesen Bedingungen stets vor.
§ 2 Zustandekommen des Vertrags
(1) Die Darstellung von Objekten und Leistungen auf dieser Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Einladung, ein Angebot abzugeben. Auch die Zusendung eines Exposés begründet für sich genommen noch keinen Vertrag.
(2) Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn die Anbieterin einen Auftrag in Textform bestätigt oder ein gesonderter Makler- oder Beratungsauftrag von beiden Seiten angenommen wird. Als Textform genügen E-Mail sowie ein unterzeichnetes und übermitteltes Dokument.
(3) Für Verträge über den Nachweis oder die Vermittlung der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus ist die Textform gesetzlich vorgeschrieben (§ 656a BGB). Mündliche Abreden entfalten in diesen Fällen keine Wirkung.
(4) Nimmt der Auftraggeber Leistungen der Anbieterin in Anspruch, obwohl er zuvor auf eine Provisionspflicht in Textform hingewiesen wurde, gilt ein Maklervertrag zu diesen Bedingungen als geschlossen, soweit Absatz 3 nicht entgegensteht.
§ 3 Leistungen der Anbieterin
(1) Die Anbieterin erbringt Nachweis- und Vermittlungsleistungen sowie die im jeweiligen Auftrag beschriebenen Beratungsleistungen. Der konkrete Umfang ergibt sich aus dem Auftrag; die Leistungsbeschreibung auf dieser Website dient der Orientierung.
(2) Die Anbieterin schuldet keinen Erfolg. Ein Anspruch auf Zustandekommen eines Kauf- oder Mietvertrags besteht nicht. Ob und mit wem ein Vertrag geschlossen wird, entscheidet allein der Auftraggeber.
(3) Die Anbieterin ist nicht verpflichtet, tätig zu werden, solange kein Auftrag erteilt ist. Sie ist berechtigt, ihre Tätigkeit jederzeit einzustellen, wenn die Vermittlung aussichtslos erscheint oder der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nach § 5 verletzt.
(4) Die Anbieterin erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung. Sie schuldet insbesondere keine Bewertung der Bonität von Vertragspartnern, keine Prüfung von Grundbuch-, Bau- oder Denkmalschutzangelegenheiten und keine Aussage zur steuerlichen Behandlung. Für solche Fragen ist eine fachkundige Beratung durch Dritte einzuholen.
§ 4 Provision
(1) Für den Nachweis oder die Vermittlung einer Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags entsteht ein Provisionsanspruch, wenn der nachgewiesene oder vermittelte Vertrag infolge der Tätigkeit der Anbieterin wirksam zustande kommt.
(2) Höhe, Bemessungsgrundlage und Fälligkeit der Provision werden im jeweiligen Auftrag in Textform vereinbart. Ohne eine solche Vereinbarung besteht kein Provisionsanspruch. Alle Beträge verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
(3) Vermietung von Wohnraum. Bei der Vermittlung von Wohnraum darf die Anbieterin ein Entgelt ausschließlich von demjenigen verlangen, der sie beauftragt hat (§ 2 Abs. 1a Wohnungsvermittlungsgesetz). Eine Weitergabe dieser Kosten an die jeweils andere Vertragspartei findet nicht statt. Die Höchstgrenze von zwei Monatsmieten zuzüglich Umsatzsteuer nach § 3 Abs. 2 Wohnungsvermittlungsgesetz wird eingehalten.
(4) Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern durch Verbraucher. Wird die Anbieterin für beide Seiten tätig, kann sie sich nur von beiden Seiten in gleicher Höhe eine Provision versprechen lassen (§ 656c BGB). Wird sie nur für eine Seite tätig, kann höchstens die Hälfte der vereinbarten Provision auf die andere Seite abgewälzt werden; deren Zahlungspflicht wird zudem erst fällig, wenn der Auftraggeber den Nachweis erbringt, dass er seinen Anteil gezahlt hat (§ 656d BGB).
(5) Der Provisionsanspruch bleibt bestehen, wenn statt des ursprünglich vorgesehenen Vertrags ein wirtschaftlich gleichwertiger Vertrag über dasselbe Objekt zustande kommt oder der Vertrag mit einer dem Auftraggeber nahestehenden Person geschlossen wird.
(6) Der Provisionsanspruch entfällt, wenn der Vertrag von Anfang an unwirksam ist oder wirksam angefochten wird. Er entfällt nicht, wenn der Vertrag später aus Gründen aufgehoben wird, die nicht in der Person der Anbieterin liegen.
(7) Aufwendungen ersetzt die Anbieterin nur, soweit dies gesondert in Textform vereinbart wurde.
§ 5 Mitwirkung und Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber informiert die Anbieterin wahrheitsgemäß und vollständig über alle für die Vermittlung erheblichen Umstände und stellt die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere Angaben zu Zustand, Belastungen, Mietverhältnissen und behördlichen Auflagen.
(2) Objektnachweise, Exposés und sonstige Informationen der Anbieterin sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung in Textform nicht gestattet. Kommt es infolge einer unbefugten Weitergabe zu einem Vertragsabschluss durch den Dritten, haftet der Auftraggeber der Anbieterin für den dadurch entstandenen Schaden.
(3) War dem Auftraggeber ein nachgewiesenes Objekt bereits bekannt, hat er dies der Anbieterin unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Nachweises, in Textform mitzuteilen.
(4) Der Auftraggeber unterrichtet die Anbieterin unverzüglich, wenn über ein nachgewiesenes oder vermitteltes Objekt ein Vertrag geschlossen wird, und benennt auf Verlangen dessen wesentlichen Inhalt, soweit dies zur Berechnung der Provision erforderlich ist.
§ 6 Tätigkeit für beide Seiten
Die Anbieterin ist berechtigt, auch für die jeweils andere Vertragspartei tätig zu werden. Sie legt eine solche Doppeltätigkeit vor Aufnahme der Tätigkeit offen und wahrt die Interessen beider Seiten gleichermaßen. Die Grenzen des § 656c BGB bleiben unberührt. Besteht eine wirtschaftliche oder gesellschaftsrechtliche Verflechtung mit einer Vertragspartei, weist die Anbieterin hierauf unaufgefordert hin.
§ 7 Haftung
(1) Die Anbieterin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Anbieterin nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Anbieterin.
(4) Angaben zu Objekten beruhen auf Auskünften der Eigentümer oder Dritter. Die Anbieterin gibt diese nach bestem Wissen weiter, prüft sie jedoch nicht auf Richtigkeit und Vollständigkeit, soweit hierzu kein besonderer Anlass besteht. Eine eigene Haftung für die Richtigkeit fremder Angaben übernimmt sie nicht; Absätze 1 und 2 bleiben unberührt.
§ 8 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, wenn der Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel – etwa per E-Mail, Telefon oder über ein Formular dieser Website – oder außerhalb der Geschäftsräume der Anbieterin geschlossen wurde (§ 312g BGB).
(2) Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab Vertragsschluss. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung. Der Widerruf ist an keine Form gebunden und kann an die im Impressum genannten Kontaktdaten gerichtet werden; einer Begründung bedarf es nicht.
(3) Die Anbieterin stellt dem Verbraucher spätestens bei Vertragsschluss eine gesonderte Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular in Textform zur Verfügung. Diese Belehrung ist für den Lauf und den Beginn der Frist maßgeblich.
(4) Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass die Anbieterin bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist tätig wird, und bestätigt er seine Kenntnis davon, dass sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung erlischt, so erlischt das Widerrufsrecht mit vollständiger Erbringung der Leistung. Widerruft der Verbraucher, nachdem die Anbieterin auf sein Verlangen hin bereits tätig geworden ist, schuldet er Wertersatz für die bis dahin erbrachte Leistung.
§ 9 Vertraulichkeit
(1) Beide Seiten behandeln alle im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt gewordenen Informationen vertraulich und nutzen sie ausschließlich für die Zwecke des Vertrags. Dies gilt insbesondere für Objektdaten, Preisvorstellungen und persönliche Verhältnisse.
(2) Die Anbieterin gibt Daten des Auftraggebers nur weiter, soweit dies zur Durchführung des Auftrags erforderlich ist, der Auftraggeber eingewilligt hat oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
(3) Die Verarbeitung personenbezogener Daten beschreibt die Datenschutzerklärung.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Frankfurt am Main ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
(5) Die Anbieterin ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.